Datenschutzordnung des Haus-,Wohnungs-und Grundbesitzerverein in Einbeck e.V.
Der Haus,Wohnungs-und Grundbesitzerverein in Einbeck e.V. verarbeitet in vielfältiger Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten,gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzverordnung.
§1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzverordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können personenbezogene Daten in Internetauftritten und an die Presse weitergegeben werden.
Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Vorstandsmitglieder sowie der Beisitzer mit Vorname, Nachname und Funktion, die des 2. Vorsitzenden/ Geschäftsführers auch mit Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB. Funktional sind die Aufgaben zum Teil dem Ressort des Kassenwartes und des Geschäftsführers zugewiesen. Die Verantwortlichen stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art.13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Der Vorstand ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§5 Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben ( z.B. Mitglieder des Vorstands, Beisitzer) sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§6 Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter ist z. Zt. nicht notwendig und deshalb auch nicht bestellt.
§7 Beschwerderecht
Zuständige Aufsichtsbehörde, für die Einreichung von Beschwerden, ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 49 511 120-4500, Telefax: 49 511 120-4599, E-Mail: poststelle @lfd.niedersachsen.de